KulturhauptstadtPotsdam2010

Hintergrundinfo

Flyer: Fragen und Antworten zur Kulturhauptstadt Europas 2010 (1,03 MB PDF)

Bewerbungsschrift: Potsdam weckt Visionen (7,25 MB PDF als ZIP komprimiert)

 

Die Initiative der Kulturstädte Europas geht auf die griechische Kultusministerin Melina Mercouri zurück und wurde 1985 auf intergouvernementaler Ebene vom Kulturministerrat ins Leben gerufen, der seitdem jährlich mindestens eine Kulturstadt Europas ausgerufen hat. In Deutschland hatte zuletzt 1999 während unserer EU-Präsidentschaft Weimar diesen Titel. Zu den Kulturstädten Europas 2004 sind Lille (Frankreich) und Genua (Italien) ernannt worden.

Kulturhauptstadt Europas
Unter deutscher Präsidentschaft wurde das Auswahlverfahren in ein gemeinschaftliches umgewandelt und gleichzeitig die Kulturstadt Europas in Kulturhauptstadt Europas umbenannt. Dieser Ratsbeschluss vom 28. Mai 1999 tritt ab 2005 in Kraft.

Rotationsprinzip
Grundlage des neuen Verfahrens ist ein Rotationsprinzip, in dem einzelne EU-Mitgliedstaaten für ein bestimmtes Jahr ein oder mehrere Kulturhauptstädte vorschlagen können, ggfs. mit Angaben einer Präferenz.

Expertenkommission
Eine internationale, unabhängige, 7-köpfige Expertenkommissionbegutachtet die Kandidaturen, die von der Kommission jährlich neu zusammengestellt werden. Für diese Jury werden zwei Mitglieder vom Europäischen Parlament, zwei vom Rat, zwei von der EU-Kommission und ein Mitglied vom Ausschuss der Regionen (AdR) benannt. Die Jury gibt eine an das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission zu richtende Empfehlung ab. Das Europäische Parlament kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Erhalt dieses Berichtes über die Bewerbung eine Stellungnahme abgeben. Anschließend legt die Kommission dem Rat ihre Empfehlung vor. Die Nominierung durch den Rat soll möglichst vier Jahre vor dem Ereignis erfolgen..

Innerstaatliche Kandidaturen
Deutschland kann für das Jahr 2010 bis zu vier Städte vorschlagen, aber mindestens zwei. Die Auswahl der innerstaatlichen Städtekandidaturen in Deutschland erfolgt nach einem zwischen dem Bundesrat (Beschluss des Ständigen Beirats des Bundesrates vom 08. Dezember 1999), der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt einvernehmlich festgelegten Verfahren.

Auswahlverfahren
Der Deutsche Städtetag hat Ende 2000 seine Mitglieder über dieses Auswahlverfahren unterrichtet. Bewerbungen müssen bis Ende des 1. Quartals 2004 bei den Kulturressorts der Länder vorliegen und bis Ende
des 2. Quartals 2004 an das Auswärtige Amt weitergeleitet werden. Im 3. Quartal 2004 übermittelt das Auswärtige Amt die Bewerbungen an den Bundesrat, der bis Ende des 2. Quartals 2005 dazu Stellung nimmt.

Ende des 3. Quartals 2005 teilt das Auswärtige Amt den Gremien der EU die deutsche(n) Bewerbung(en) - einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates - mit.

Evaluierungskriterien

Herausstellung der gemeinsamen künstlerischen Strömungen und Stilrichtungen, bei deren Entstehung die betreffende Stadt eine besondere Rolle gespielt hat.

Durchführung künstlerischer Darbietungen (Musik, Tanz, bildende Kunst, Film usw.) sowie Verbessung der Kulturförderung und des Kulturmanagements.

Vertrautmachen der europäischen Öffentlichkeit mit Persönlichkeiten und Ereignissen, die Geschichte und Kultur der Stadt geprägt haben.

Durchführung spezifischer Aktivitäten zur Förderung von Innovationen im Kunstbereich und zur Schaffung neuer Formen der kulturellen Aktion und des kulturellen Dialogs.

Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Zugänglichkeit und der Sensibilisierung in Bezug auf das bewegliche und unbewegliche Kulturgut sowie das stadtspezifische kulturelle Schaffen.

Durchführung von speziellen Kulturprojekten mit dem Ziel, Jugendlichen die Kunst näher zu bringen.

Durchführung von speziellen Kulturprojekten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts.

Bekanntmachung der vorgesehenen Veranstaltungen durch multimediale und audiovisuelle Mittel und in mehreren Sprachen.

Notwendigkeit der Entwicklung eines hochwertigen und innovativen Kulturtourismus unter angemessener Berücksichtigung der besonderen Aufgabe, das Kulturgut auf Dauer zu erhalten und dabei die Wünsche der Besucher mit denen der örtlichen Bevölkerung in Einklang zu bringen.

Durchführung von Projekten zur Förderung der Einbeziehung des architektonischen Erbes in neue Strategien zur Stadtentwicklung.

Gemeinsame Durchführung von Initiativen zur Förderung des Dialogs zwischen den europäischen Kulturen und den Kulturen in anderen Teilen der Welt.

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